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Garantie

Die von uns vermittelten Neufahrzeuge besitzen eine 100% Herstellergarantie von bis zu 84 Monaten, die in ganz Europa gültig ist. Sie können somit im Garantiefall die betreffende Vertragswerkstatt vor Ort ansprechen.

Kein Vertragshändler kann sich dieser Werksgarantie entziehen!

Quelle: www.weko.ch (Wettbewerbskommission Schweiz)

Ziffer 5 lit. c: Gewährleistung, unentgeltlicher Kundendienst, Rückrufaktionen

Ungeachtet des Ortes des Kaufs eines Kraftfahrzeugs im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben die zugelassenen Werkstätten die Verpflichtung, alle Kraftfahrzeug der betreffenden Marke zu reparieren, die Garantien zu gewähren, die kostenlose Wartung und sämtliche Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen durchzuführen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kraftfahrzeug bei einem zugelassenen Händler, durch einen bevollmächtigten Vermittler oder bei einem unabhängigen Wiederverkäufer gekauft wurde. Die Garantien, welche von den Kraftfahrzeuglieferanten an dem Ort gewährt werden, wo das neue Kraftfahrzeug verkauft wird, müssen unter denselben Bedingungen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Gültigkeit haben.

Wenn Sie möchten können Sie bei uns eine kostengünstige Garantieverlängerung abschliessen, damit Sie noch lange an Ihrem Fahrzeug Freude haben.

 

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